nDSG für Schönheitssalons Schweiz: Datenschutz richtig umsetzen
Das neue Datenschutzgesetz (nDSG) gilt seit September 2023 in der Schweiz. Was Salons, Nagelstudios und Kosmetikstudios konkret umsetzen müssen.
Was ist das nDSG und wen betrifft es?
Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) ist seit 1. September 2023 in Kraft. Es ersetzt das alte DSG von 1992 und orientiert sich stark an der europäischen DSGVO. Betroffen sind alle Unternehmen in der Schweiz, die Personendaten bearbeiten – also auch jedes Kosmetikstudio, Nagelstudio und jeden Friseursalon.
Was müssen Beauty-Studios nach nDSG umsetzen?
- Datenschutzerklärung: Kunden müssen informiert werden, welche Daten du sammelst und wie du sie verwendest
- Einwilligung für Marketing: E-Mail-Newsletter und SMS-Marketing nur mit expliziter Einwilligung
- Auskunftsrecht: Kunden haben das Recht, ihre gespeicherten Daten abzufragen und zu löschen
- Datensicherheit: Technische Massnahmen zum Schutz vor Datenverlust oder -missbrauch
- Bearbeitungsverzeichnis: Du musst dokumentieren, welche Daten du wie verarbeitest
Praktische Umsetzung für Salons in der Schweiz
Für die meisten Salons bedeutet das konkret: Datenschutzerklärung auf der Website, Einwilligungs-Checkbox bei der Online-Buchung und DSGVO/nDSG-konforme Software.
Beautinda erfüllt diese Anforderungen automatisch: Alle Kundendaten werden verschlüsselt gespeichert, Einwilligungen werden dokumentiert, und Kunden können über das Buchungssystem ihre Daten jederzeit einsehen und löschen lassen.
Unterschiede nDSG vs. EU-DSGVO
Das nDSG ist der DSGVO sehr ähnlich, hat aber einige Besonderheiten: In der Schweiz gibt es keine Pflicht zur Nennung eines Datenschutzbeauftragten für kleinere Unternehmen (unter bestimmten Schwellenwerten). Die Bussgelder sind anders strukturiert. Für die meisten Salons sind die praktischen Anforderungen jedoch nahezu identisch.












