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MWST für Beauty-Studios Schweiz: Was gilt 2026?
Business & Recht

MWST für Beauty-Studios Schweiz: Was gilt 2026?

Die MWST in der Schweiz beträgt seit 2024 8.1%. Was Kosmetikstudios, Nagelstudios und Friseure konkret beachten müssen – von der Anmeldung bis zur Abrechnung.

MWST Schweiz 2026: Überblick für Beauty-Studios

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist in der Schweiz seit 1. Januar 2024 auf 8.1% (Normalsatz) erhöht worden. Für Beauty-Studios, Nagelstudios und Friseursalons bedeutet das konkrete Auswirkungen auf Preisgestaltung, Buchhaltung und Kundenangebote.

Welcher MWST-Satz gilt für welche Beauty-Leistungen?

  • 8.1% Normalsatz: Kosmetische Behandlungen, Nageldesign, Wimpern, PMU, Friseur
  • 2.6% Sondersatz: Möglicherweise für therapeutische Massagen (Einzelfallprüfung)
  • 0% (ausgenommen): Nicht für typische Beauty-Leistungen anwendbar

Ab wann bist du MWST-pflichtig?

Die MWST-Pflicht beginnt ab einem Jahresumsatz von 100.000 CHF. Darunter ist MWST freiwillig (kann sich lohnen, wenn du viele Vorsteuerabzüge hast – z. B. bei teurer Geräteausstattung). Melde dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an.

MWST korrekt ausweisen: So geht es

Auf jeder Rechnung über 400 CHF musst du die MWST separat ausweisen: Nettobetrag, MWST-Satz (8.1%), MWST-Betrag und Bruttobetrag. Deine MWST-Nummer muss auf der Rechnung stehen.

Beautindas Kassensystem berechnet die MWST automatisch und erstellt konforme Rechnungen mit allen Pflichtangaben. So vermeidest du Fehler bei der Abrechnung.

MWST-Abrechnung: Quartalsweise oder jährlich?

Die Standardabrechnung ist quartalsweise. Du kannst optional auf jährliche Abrechnung wechseln (Saldosteuersatz-Methode). Für Beauty-Studios mit gleichmässigem Umsatz ist die Saldosteuermethode oft einfacher und günstiger.

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