Datenschutz im Salon: revDSG richtig umsetzen (CH-Guide)
Kundendaten, Vorher-Nachher-Fotos, Terminhistorie: Was das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz für deinen Salon konkret bedeutet.
Eine Kundin bittet dich, ihre Vorher-Nachher-Bilder vom Microblading auf Instagram zu zeigen – ein Jahr später möchte sie, dass du alles löschst, was du über sie gespeichert hast. Weisst du aus dem Stand, welche Daten das sind und wo sie liegen? Seit dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) ist diese Frage für Schweizer Salons nicht mehr nur Theorie.
revDSG statt DSGVO: der Unterschied
Wichtig vorweg: Für Salons in der Schweiz gilt das revDSG, nicht die EU-DSGVO. Die Grundprinzipien ähneln sich, aber du orientierst dich an der Schweizer Regelung und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Das revDSG ist seit September 2023 in Kraft und betrifft jeden, der Personendaten bearbeitet – also faktisch jeden Salon mit Kundenkartei.
Bei Bussen geht es nach revDSG primär gegen verantwortliche Personen, nicht pauschal gegen den Betrieb. Trotzdem gilt: Wer sauber arbeitet, schützt nicht nur sich, sondern gewinnt auch Vertrauen. Datenschutz ist hier ein Qualitätsmerkmal, kein lästiges Pflichtprogramm. Gerade in der Beauty-Branche, wo es um Körper, Haut und persönliche Details geht, erwarten Kundinnen einen vertrauensvollen Umgang mit ihren Angaben ganz selbstverständlich.
Welche Daten dein Salon überhaupt bearbeitet
- Stammdaten: Name, Adresse, Telefon, E-Mail aus der Terminbuchung.
- Gesundheitsdaten: Allergien, Hautprobleme, Verträglichkeiten – das sind besonders schützenswerte Daten.
- Fotos: Vorher-Nachher-Bilder, die eine Person erkennbar zeigen.
- Terminhistorie: Welche Behandlung wann, inklusive Notizen.
- Zahlungsdaten: etwa aus TWINT- oder Kartenzahlungen.
Die wichtigsten Pflichten – pragmatisch
Du musst keine Rechtsabteilung aufbauen. Diese Punkte decken den Alltag der meisten Salons ab:
- Datenschutzerklärung: Eine verständliche Erklärung auf deiner Website, welche Daten du wozu bearbeitest.
- Einwilligung für Fotos: Schriftliches Einverständnis, bevor du Bilder einer Kundin veröffentlichst – am besten mit konkretem Verwendungszweck.
- Datensparsamkeit: Erhebe nur, was du wirklich brauchst.
- Auskunft und Löschung: Auf Anfrage musst du mitteilen, welche Daten du hast, und sie auf Wunsch löschen.
- Sicherheit: Passwörter, Zugriffsbeschränkung, keine Kundenliste offen auf dem Empfangstresen.
Praxis-Tipp: Nimm die Foto-Einwilligung gleich in dein Behandlungsformular auf, mit getrennten Häkchen für „interne Doku" und „Veröffentlichung auf Social Media". So hast du im Streitfall einen klaren Nachweis.
Vorher-Nachher-Fotos: der heikelste Punkt
Gerade in Wimpern, Brows und Permanent-Make-up leben deine Kanäle von Bildern. Ohne dokumentierte Einwilligung darfst du eine erkennbare Person aber nicht öffentlich zeigen. Hol dir die Zustimmung getrennt von der allgemeinen Behandlung ein und halte fest, dass sie jederzeit widerrufbar ist. Wenn du deine Sichtbarkeit über Social-Marketing ausbaust, ist sauberes Bildmaterial-Management Teil deiner Professionalität – das sehen auch Kundinnen, die nach Permanent-Make-up in Genf oder Microblading in St. Gallen suchen.
Gesundheitsdaten besonders ernst nehmen
Allergien, Hautkrankheiten oder Unverträglichkeiten gelten als besonders schützenswerte Personendaten. Gerade weil du sie für sichere Behandlungen brauchst, musst du hier sorgfältig sein. Notiere nur, was fachlich nötig ist, und bewahre diese Angaben nicht offen sichtbar auf. Eine handschriftliche Karteikarte mit Allergien, die jeder am Empfang lesen kann, ist im Sinne des revDSG bereits problematisch. Besser ist ein System, in dem nur befugte Personen Zugriff haben und in dem du nachvollziehen kannst, wer wann welche Daten eingesehen hat.
Software und externe Dienste
Wenn du Buchungs- oder Marketing-Tools nutzt, gibst du Daten an Dritte weiter. Achte darauf, dass dein Anbieter datenschutzkonform arbeitet und transparent macht, wo Daten gespeichert werden. Eine seriöse Buchungslösung nimmt dir viel ab: zentrale, gesicherte Kundendaten statt verstreuter Excel-Listen und WhatsApp-Chats. Genau diese Zettelwirtschaft ist im Salonalltag das grösste revDSG-Risiko.
| Datenart | Aufbewahrung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Stammdaten | solange Kundenbeziehung | auf Wunsch löschen |
| Gesundheitsdaten | nur so lange nötig | besonders schützenswert |
| Fotos | bis Widerruf | Einwilligung nötig |
Häufige Fragen
Gilt für meinen Schweizer Salon die DSGVO oder das revDSG?
In der Regel das revDSG, das Schweizer Datenschutzgesetz. Die EU-DSGVO greift nur, wenn du gezielt Kundinnen in der EU bearbeitest. Orientiere dich an der Schweizer Regelung und am EDÖB.
Darf ich Vorher-Nachher-Fotos einfach posten?
Nur mit dokumentierter Einwilligung der abgebildeten Person und für den vereinbarten Zweck. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, dann musst du das Bild entfernen.
Was passiert, wenn eine Kundin Löschung verlangt?
Du musst ihre Personendaten löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Mit zentraler Buchungssoftware findest und entfernst du die Daten in wenigen Klicks statt in fünf verschiedenen Tools.
Fazit
Das revDSG ist für Salons gut machbar: Datenschutzerklärung, saubere Foto-Einwilligungen, Datensparsamkeit und eine sichere Software decken den Grossteil ab. Wer Kundendaten zentral und geschützt verwaltet, erfüllt nicht nur die Pflicht, sondern wirkt professionell. Beautinda bündelt Buchung und Daten an einem sicheren Ort – damit du dich aufs Behandeln konzentrieren kannst.












